Hier geht es zur Hausarztpraxis Dr. Gisela GieselmannDrucken

Kosten

Die Behandlungskosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden grundsätzlich von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Denn Dr. Gieselmann ist von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zur Abrechnung der Richtlinienpsychotherapie - tiefenpsychologisch orientiert -, zur Einzel- und Gruppenpsychotherapie, zur Durchführung der Klinischen Hypnose sowie zur Psychosomatischen Grundversorgung zugelassen.

Vor der intensiven Therapiephase finden fünf sogenannte probatorische Behandlungstermine statt, in deren Verlauf die Krankheitsgeschichte sowie Art und Intensität der Beschwerden im Gespräch geklärt werden. Auf dieser Basis formuliert der psychotherapeutische Arzt ein individuelles Therapiekonzept. Zusammen mit einem Antrag des Patienten an seine Krankenkasse wird dieser (für die Krankenkasse nicht einsehbare) Bericht an einen unabhängigen ärztlichen Gutachter eingereicht. Dessen Befürwortung einer Therapie ist die Voraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Kosten der Behandlung trägt. Dieses Verfahren läuft bei gesetzlich versicherten Patienten ähnlich ab wie bei Versicherten in einer privaten Krankenkasse.

Einzelne Krankenkassen verzichten auf dieses Verfahren und genehmigen eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden pro Jahr ohne spezielle Begutachtung.

Impressum